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Ziele unserer Mandanten sind unsere Herausforderung

Schwerpunkte und Mandanten

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch natürlichen Personen. Wir streben danach, unseren Mandanten immer individuelle Lösungen anzubieten. Wir verstehen, dass die Erlangung eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht selten eine kompetente Inanspruchnahme von Mitteln erfordert, die im Wirtschafts-, Zivil-, Verwaltungs- und sogar Strafrecht vorgesehen sind.

Wir spezialisieren uns im Immobilien-, Bau- und Vergaberecht sowie in Betreuung von Bauinvestitionen. Wir fertigen durchdachte und sichere Verträge im Wirtschaftsverkehr aus und bieten komplexe Rechtsbetreuung von Gesellschaften an. Wirkungsvoll setzen wir die Interessen unsrer Mandanten vor Gerichten und anderen Behörden durch. Wir verstehen es außerdem, vor Strafgerichten zu verteidigen und anzuklagen.

 

Immobilienrecht und Betreuung von Bauinvestitionen

 

Wir kennen die Bedürfnisse der Unternehmer und die Marktrisiken und beraten auf jeder Etappe einer Investition.

Wir führen Immobilien-Audits durch, fertigen Kaufverträge aus und verhandeln die Bedingungen des Immobilienerwerbs.

Unseren Mandanten leisten wir Hilfe bei der Bearbeitung einer geeigneten Körperschaftsstruktur zwecks Verwirklichung von Bau- und Industrieinvestitionen sowie bei der Gründung und dem Erwerb von Zielgesellschaften. Wir beraten im Prozess der Finanzierung und Bestellung der Forderungssicherungen.

Wir vertreten unsere Mandanten während der Vorbereitung zur Investition sowie im Bauvorgang vor zuständigen Behörden und Verwaltungsgerichten. Wir unterstützen unsere Mandanten im Verfahren über die Bedingungen für die Bebauung und Bewirtschaftung sowie bei Erlangung der Baugenehmigung sowie aller notwendigen Vereinbarungen, Abreden und Gutachten.

Wir verhandeln und fertigen Bauleistungsverträge und Verträge mit Generalauftragnehmern aus.

Wir leisten komplexe Rechtsbetreuung von Wohnungsbauinvestitionen, sowohl auf der Etappe der Bauarbeiten und der Abnahme als auch bei eventueller Streitigkeiten mit Erwerbern.

Dank unserer Kenntnisse des Immobilienmarktes unterstützen wir wirksam auch natürliche Personen, die eine Wohnung oder ein Haus erwerben. Unsere Mandanten finden kompetente Unterstützung bei Verhandlungen mit den Wohnungsbauunternehmern. Außerdem prüfen wir die Rechtsmäßigkeit der Kaufverträge sowie die Eintragungen in den Grundbüchern und anderen Registern. Alles, damit unsere Mandanten beim Erwerb einer eigenen Wohnung kein Risiko tragen müssen.

Wir beschäftigen uns außerdem mit der Rückgewährung und Regelung des Rechtsstandes von Grundstücken.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Praxis bilden die Fälle der Ersitzung von Immobilien.

 

Vergaberecht

 

Unseren Mandanten bieten wir eine umfassende Unterstützung in der Angelegenheiten des öffentlichen Vergabewesens an.

Wir sind uns bewusst, dass die Rechtsmittel im aktuell geltenden Vergaberecht sehr gering sind. Die interessierten Unternehmer haben wenige Möglichkeiten die Entscheidungen des Auftraggebers zu beanstanden und anzufechten. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten Aktivität noch vor der Bekanntmachung des Ergebnisses des Vergabeverfahrens.

Wir begutachten die Spezifikationen der wesentlichen Auftragsbedingungen, fertigen die Anträge auf Änderung der Spezifikationen sowie Berufungen aus.

Sollte der Auftraggeber unter grobem Verstoß gegen das Recht gehandelt haben, zögern wir nicht, einen Antrag auf die Einleitung des Kontrollverfahrens durch den Präsidenten des Vergabeamtes zu stellen.

Unternehmern, die mit Erfolg das Vergabeverfahren abgeschlossen haben, leisten wir rechtliche Hilfe bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags und insbesondere bei der Vergabe von zusätzlichen Aufträgen.

Dank unserer Aktivität erzwingen wir von Auftraggebern eine ständige Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer und im Falle eines Streites kämpfen wir im Gericht um die unseren Mandanten zustehende Vergütung.

 

Gesellschaftrecht

 

Laufende und komplexe Rechtsbetreuung von Gesellschaften hat bei uns ein modernes Gesicht. Wir gehen davon aus, dass die Inanspruchnahme von rechtlichen Dienstleistungen eines professionellen Beraters nicht mehr ein Übel darstellen soll aber zu einem Pflichtelement der aktuellen Kultur der Geschäftsführung wird. Jeden Tag können wir beobachten, wie viel Unternehmer an unserer Unterstützung gewinnen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit gründen wir Gesellschaften und ihre Abteilungen und fertigen Gesellschaftsverträge sowie Satzungen und Ordnungen aus.

Wir entwerfen Körperschaftsstrukturen, die am günstigsten sind, hinsichtlich des wirtschaftlichen Risiko und der Steuerbelastung.

Investoren beraten wir außerdem beim Erwerb von Gesellschaften, sowie ihrer Fusionen, Teilungen und Umwandlungen.

Unsere Mandanten unterstützen wir auch bei der ständigen Tätigkeit der Gesellschaft. Wir kümmern uns um Gesellschafterversammlungen, verhandeln die Handelsverträge, vertreten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern setzen wir die Rechte der Anteils- und Aktieninhaber durch.

Unseren Mandanten leisten wir außerdem Hilfe im Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Wir verhandeln mit den Gläubigern und führen die Auflösungen von Unternehmen durch.

 

Verträge im Rahmen des Wirtschaftsverkehrs

 

Ein guter, durchdachter und eindeutig formulierter Vertrag ist ein Schlüssel zur Rechtssicherheit. Deshalb kümmern wir uns um das minimale Formalisierungsniveau der Geschäftsverhältnisse unserer Mandanten.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Praxis ist die Verhandlung und Ausfertigung von Verträgen im professionellen Wirtschaftsverkehr. Wir bereiten Handelsrahmenverträge, einmalige Kontrakte, Ordnungen der Leistungserbringung und allgemeine Geschäftsbedingungen.

Einen großen Wert legen wir auf die formelle Richtigkeit der von uns ausgefertigten Unterlagen sowie auf die Sicherung der vertraglichen Ansprüche und Berechtigungen unserer Mandanten.

 

Gerichtliche Streitigkeiten

 

Die Strategie der Vermeidung von Rechtsrisiken ist nicht immer die beste. Aus diesem Grund, wenn das Interesse unseres Mandanten dies erfordert, entschlossen und mutig engagieren wir uns in einen Gerichtsprozess.

Einen großen Wert legen wir insbesondere auf die Wahl einer passenden Prozessstrategie.

Es ist für uns klar, dass unser Mandant vor der Einlassung in den Rechtsstreit von uns einer klaren Äußerung erwartet, bezüglich der Chancen und Risiken des Gerichtsverfahrens. Wir kommen diesen Erwartungen entgegen und verstehen es eindeutig und präzise zu beraten. Entweder beraten wir unseren Mandanten, Vergleichsverhandlungen aufzunehmen oder bearbeiten langfristige Prozessszenarios.

Gerne Unterstützen wir unsere Mandanten in Zivil-, Wirtschafts- sowie Arbeitssachen. Wir vertreten die Interessen von Körperschaften und individuellen Personen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Unternehmern und Verbrauchern.

 

Strafrecht

 

Unsere Praxis im Bereich des Strafrechts ist nicht nur wirksame Verteidigung in Straf- und Wirtschaftsstrafsachen, die Rechtsanwalt Zbigniew Barwina sich wegen seiner wissenschaftlichen Interessen gerne vornimmt.

Wir sind uns bewusst, dass eine moderne und komplexe Rechtsbetreuung von Unternehmen nicht selten auch die Inanspruchnahme von strafrechtlichen Instrumenten erfordert.

Gerne vertreten wir vor den Strafgerichten die Opfer von Verbrechen und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Entschädigungen.